Wespennest entfernen: Erlaubt oder genehmigungspflichtig?

Wespen sind geschützt, Hornissen besonders. Wann ein Nest entfernt oder umgesiedelt werden darf, welche Bußgelder drohen und wie Sie Wespen bis zum Herbst aushalten.

Ratgeber der Knipp, Neumann & Co. GmbH · 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Wespenarten stehen unter dem allgemeinen Artenschutz. Ein Nest darf nur mit vernünftigem Grund entfernt oder bekämpft werden, sonst drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.
  • Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt. Ihre Nester dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt oder entfernt werden, sonst bis 50.000 Euro Bußgeld.
  • Nur zwei Arten werden am Kaffeetisch lästig: Deutsche und Gemeine Wespe. Alle anderen Arten meiden Menschen und sind harmlos.
  • Ein Wespennest lebt nur eine Saison. Im Spätherbst stirbt das Volk, das Nest wird nie wieder besiedelt.

Nicht jede Wespe ist ein Problem

In Deutschland leben mehrere hundert Wespenarten, die meisten davon Einzelgänger, die niemand bemerkt. Staaten bilden nur die sozialen Faltenwespen, und von denen werden nur zwei Arten am Esstisch aufdringlich:

  • Deutsche Wespe (Vespula germanica) und Gemeine Wespe (Vespula vulgaris): Nester im Dunkeln, also in Erdlöchern, Rollladenkästen, Hohlwänden, Dachböden, hinter Verkleidungen. Völker bis über 5.000 Tiere, aktiv bis in den Oktober oder November. Fliegen auf Fleisch, Süßes und Getränke. Das sind die Fälle, mit denen wir zu tun haben.
  • Sächsische Wespe, Mittlere Wespe, Waldwespe, Norwegische Wespe: frei hängende, graue Kugelnester an Dachüberständen, in Sträuchern, an Gartenhäusern. Kleine Völker, die schon im August absterben. Sie interessieren sich nicht für Ihr Essen und stechen nur, wenn man das Nest direkt bedrängt.
  • Feldwespen: schlank, lange Beine, kleine offene Nester mit wenigen Dutzend Tieren. Sehr friedlich.
  • Hornisse (Vespa crabro): die größte Art, brummt laut, ist aber deutlich friedlicher als die Deutsche Wespe. Besonders geschützt. Nistet in Baumhöhlen, Vogelkästen, Dachböden und Schuppen.

Ein Nest, das frei sichtbar am Dachüberstand hängt, gehört fast immer einer harmlosen Art und stirbt spätestens im September von allein. Hier ist Abwarten die richtige Entscheidung.

Die Rechtslage: Schutz für alle, besonderer Schutz für einige

Das Bundesnaturschutzgesetz stellt in § 39 alle wild lebenden Tiere unter allgemeinen Schutz. Wespen dürfen ohne vernünftigen Grund weder getötet noch ihre Nester zerstört werden. Bußgelder bis 10.000 Euro sind möglich.

Hornissen, alle Hummelarten, alle Wildbienen und einige seltene Wespenarten sind darüber hinaus besonders geschützt. Für sie gilt § 44: Fangen, Töten, Stören und Beschädigen der Nester sind verboten. Eine Umsiedlung oder in Ausnahmefällen eine Bekämpfung erlaubt nur die Untere Naturschutzbehörde per Ausnahmegenehmigung. Ohne diese Genehmigung sind Bußgelder bis 50.000 Euro vorgesehen.

Ein vernünftiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn

  • jemand im Haushalt eine ärztlich bestätigte Insektengiftallergie hat,
  • das Nest unmittelbar an Spielbereichen von Kleinkindern, an Fluchtwegen oder am Eingang liegt,
  • das Nest in einem Rollladenkasten oder einer Wand sitzt und Tiere in Schlaf- oder Kinderzimmer eindringen,
  • eine Kita, Schule, Pflegeeinrichtung, Gaststätte oder ein Lebensmittelbetrieb betroffen ist,
  • dringende Bauarbeiten am Nest nicht verschoben werden können.

Ein Nest im hinteren Gartenbereich, das nur beim Grillen stört, ist kein vernünftiger Grund. Hier gelten Abwarten und Schutzmaßnahmen.

Was Sie selbst tun dürfen und was hilft

  • Anflugrouten meiden. Wespen verteidigen einen Radius von etwa 3 bis 4 Metern um das Nest. Außerhalb davon passiert nichts.
  • Einflug umlenken statt verschließen. Nie das Einflugloch verstopfen. Die Tiere suchen sich einen Ausweg, oft ins Haus. Ein Fachbetrieb kann den Einflug mit einem Rohr umleiten.
  • Am Tisch: Speisen abdecken, Getränke mit Deckel, Kindern Strohhalme geben, nicht nach Wespen schlagen. Eine Sprühflasche mit Wasser simuliert Regen und vertreibt die Tiere vom Tisch.
  • Fliegengitter an Fenstern zu Nestern hin, Rollladenkästen von innen abdichten.
  • Nicht mit Wasserschlauch, Feuer, Benzin oder Baumarktsprays am Nest hantieren. Das ist lebensgefährlich und bei geschützten Arten strafbar.

Umsiedlung oder Bekämpfung: So läuft es beim Fachbetrieb

Wir prüfen zuerst am Telefon, um welche Art es sich handelt und ob ein vernünftiger Grund vorliegt. Danach gibt es drei Wege:

  1. Abwarten mit Schutzmaßnahmen, wenn das Nest harmlos ist oder bald von selbst abstirbt. Das raten wir öfter, als Kunden erwarten.
  2. Umsiedlung durch geschulte Fachleute, bei Hornissen und anderen besonders geschützten Arten nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Das Nest wird mit Königin und Brut in einen Kasten überführt und an einem geeigneten Ort wieder aufgehängt. Nicht jedes Nest lässt sich umsiedeln, Erdnester und Nester in Hohlwänden meist nicht.
  3. Bekämpfung mit zugelassenen Biozidprodukten, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt und keine Umsiedlung möglich ist. Wir dokumentieren Grund und Maßnahme.

Für jeden Termin nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Abgerechnet wird per Rechnung. Mehr dazu auf unserer Seite zur Wespenbekämpfung.

Nest im Rollladenkasten, in der Wand oder im Boden

Diese drei Fälle sind die häufigsten Anrufe im Juli und August:

  • Rollladenkasten: Meist Deutsche oder Gemeine Wespe. Der Kasten sollte nicht geöffnet werden, solange das Volk lebt. Behandlung erfolgt über das Einflugloch. Nach dem Absterben im Winter Nest entfernen und den Kasten abdichten, sonst zieht im nächsten Jahr eine neue Königin ein.
  • Hohlwand oder Dämmung: Wenn Wespen innen durch Steckdosen oder Lampenauslässe kommen, ist das Nest in der Wand. Löcher innen abdichten, nicht das äußere Flugloch.
  • Erdnest: Erkennbar an regem Flugverkehr aus einem Loch im Rasen oder Beet. Gefährlich beim Rasenmähen, weil die Vibration das Volk alarmiert. Bereich absperren, nicht mähen, Fachbetrieb rufen.

Ab wann ist Ruhe?

Mit den ersten Nachtfrösten im Oktober oder November stirbt das Volk. Nur die Jungköniginnen überwintern einzeln in Holzstapeln oder Dachböden und gründen im Frühjahr ein neues Nest, nie im alten. Wer im Frühjahr Königinnen auf Nestsuche beobachtet, meist im April und Mai, kann durch Abdichten von Rollladenkästen, Lüftungen und Dachanschlüssen verhindern, dass sie sich am Haus ansiedeln. Wenn Sie im April nur eine einzelne große Wespe sehen, die immer wieder dieselbe Stelle anfliegt, ist das der richtige Moment für Abdichtung.

Beratung dazu bekommen Sie bei uns kostenlos am Telefon, ob Sie in Bochum, Essen, Dortmund oder sonst in NRW wohnen. Alle Städte finden Sie unter Einsatzgebiete.

Rechtslage auf einen Blick

  • § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz: Es ist verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu zerstören. Gilt für alle Wespenarten. Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 10.000 Euro.
  • § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz: Besonders geschützte Arten (Hornisse, Hummeln, Wildbienen, Kreiselwespe) dürfen nicht gefangen, getötet oder gestört werden, ihre Nester nicht beschädigt werden. Ausnahmen erteilt die Untere Naturschutzbehörde nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Bußgeld bis 50.000 Euro.
  • Vernünftiger Grund ist zum Beispiel: nachgewiesene Insektengiftallergie im Haushalt, Nest in unmittelbarer Nähe von Kleinkindern, Pflegebedürftigen oder Fluchtwegen, Nest im Rollladenkasten eines Schlafzimmers, Gefährdung in Kitas, Schulen, Gastronomie oder Lebensmittelbetrieben. Reine Belästigung reicht nicht.
  • Zur Bekämpfung dürfen nur zugelassene Biozidprodukte verwendet werden. Der Fachbetrieb dokumentiert den Grund und die Maßnahme.

Keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Genehmigungen ist die zuständige Behörde Ihrer Stadt der richtige Ansprechpartner, wir helfen bei der Einordnung.

Häufige Fragen

Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?

Rechtlich nur mit vernünftigem Grund und nur bei den nicht besonders geschützten Arten. Praktisch raten wir dringend ab: Ein gestörtes Volk der Deutschen Wespe greift in Sekunden mit Hunderten Tieren an, und Sprays aus dem Baumarkt treiben die Tiere ins Haus. Bei Hornissen, Hummeln und Wildbienen ist der Eigenversuch ohne Genehmigung verboten.

Was kostet die Entfernung eines Wespennests?

Nach der kostenlosen telefonischen Erstberatung nennen wir Ihnen einen festen Preis für den Termin. Er hängt von Lage und Zugänglichkeit des Nests ab, etwa ob eine Leiter oder das Öffnen eines Rollladenkastens nötig ist. Sie zahlen per Rechnung, Barzahlung vor Ort nehmen wir nicht an.

Muss ich das Nest nach dem Winter entfernen lassen?

Nein. Das Volk stirbt im Herbst, das alte Nest wird nie wieder bezogen. Sie können es im Winter gefahrlos selbst abnehmen. Sinnvoll ist das bei Rollladenkästen und Dachböden, weil altes Nestmaterial Speckkäfer und Motten anzieht.

Wer erteilt in NRW die Genehmigung bei Hornissen?

Die Untere Naturschutzbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, in kreisfreien Städten wie Bochum, Essen oder Dortmund beim Umweltamt angesiedelt. Sie entscheidet, ob eine Umsiedlung durch geschulte Fachleute oder in seltenen Fällen eine Bekämpfung erlaubt wird. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung, ob überhaupt ein Antrag nötig ist.