Was darf ein Schädlingsbekämpfer? Sachkunde und Grenzen

Sachkunde nach Tierschutzgesetz, Biozidrecht, TRGS 523 und IHK-Prüfung: Welche Nachweise ein Kammerjäger braucht, was er darf und woran Sie den Fachbetrieb erkennen.

Ratgeber der Knipp, Neumann & Co. GmbH · 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Schädlingsbekämpfer ist seit 2004 ein anerkannter Ausbildungsberuf mit IHK-Prüfung. Zusätzlich braucht der Betrieb Sachkundenachweise für das Töten von Wirbeltieren, für Biozide und für giftige Stoffe.
  • Der Fachbetrieb darf Wirkstoffe und Verfahren einsetzen, die Privatpersonen verschlossen sind. Er ist dafür an Dokumentations-, Kontroll- und Sorgfaltspflichten gebunden.
  • Auch der Fachbetrieb darf nicht alles: kein Fangen und Töten von Mardern, keine Bekämpfung geschützter Arten ohne Genehmigung, keine Dauerbeköderung mit Rodentiziden.
  • Seriöse Betriebe erkennen Sie an Impressum, Sachkundenachweisen, Festpreis vorab, Rechnung statt Barzahlung und einer ehrlichen Einschätzung, ob überhaupt eine Bekämpfung nötig ist.

Ein geregelter Beruf mit vielen Vorschriften

“Kammerjäger” ist der alte Name, “Schädlingsbekämpfer” die offizielle Berufsbezeichnung. Seit 2004 ist es ein anerkannter Ausbildungsberuf, die Prüfung nimmt die Industrie- und Handelskammer ab. Wer diesen Beruf ausübt, bewegt sich in einem dichten Geflecht aus Tierschutz-, Naturschutz-, Chemikalien-, Arbeitsschutz- und Infektionsschutzrecht. Für Sie als Kunde ist das ein Vorteil: Ein Fachbetrieb, der sich an diese Regeln hält, arbeitet wirksam, sicher und überprüfbar.

Die Nachweise, die ein Fachbetrieb braucht

Sachkunde nach Tierschutzgesetz

Ratten und Mäuse sind Wirbeltiere. Wer sie gewerbsmäßig und regelmäßig tötet, ob mit Ködern oder Fallen, muss nach § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz der Behörde einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu gehört das Wissen, welche Fallen sofort töten, wie oft Lebendfallen zu kontrollieren sind, welche Fangmethoden verboten sind und wie Tiere ohne vermeidbare Schmerzen getötet werden. Klebefallen gegen Nager sind zum Beispiel für alle unzulässig, auch für Betriebe.

Sachkunde nach Biozidrecht

Jedes Bekämpfungsmittel, ob Rodentizid, Insektizid oder Repellent, ist ein zugelassenes Biozidprodukt. Die wirksamsten Produkte, allen voran Antikoagulanzien der zweiten Generation gegen Ratten, sind nur für geschulte berufsmäßige Verwender zugelassen. Der Betrieb muss die Sachkunde nachweisen, um sie zu kaufen, und die Auflagen der Zulassung einhalten: Köderstationen, Befallsnachweis, Kontrollintervalle, Einsammeln der Köder, Kadaversuche, Dokumentation. Die Details stehen im Ratgeber Rattengift: Was Privatpersonen dürfen.

Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 523

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 523 regelt die Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen. Sie verlangt Sachkunde, eine Gefährdungsbeurteilung vor jedem Einsatz, persönliche Schutzausrüstung, Absperrungen, Wiederbetretungsfristen und Aufzeichnungen. Für Begasungen, etwa von Silos, Containern oder Mühlen mit Phosphorwasserstoff, gilt zusätzlich die TRGS 512 mit Erlaubnispflicht und Befähigungsschein. Das ist ein eigenes Fachgebiet, das nur wenige Betriebe abdecken.

Weitere Grundlagen

  • Infektionsschutzgesetz: Bei behördlich angeordneter Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen dürfen nur amtlich anerkannte Mittel und Verfahren eingesetzt werden.
  • DIN 10523: Regelt Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich, Grundlage für HACCP, IFS und BRC-Audits.
  • Naturschutzrecht: Bestimmt, welche Tiere überhaupt bekämpft werden dürfen, siehe unser Ratgeber zu Wespen und Hornissen.
  • Jagdrecht: Bestimmt, dass Marder, Waschbären und Wildtauben nicht vom Schädlingsbekämpfer gefangen werden dürfen, siehe Marder auf dem Dachboden.

Was der Fachbetrieb darf

  • Rodentizide für geschulte berufsmäßige Verwender einsetzen, auch im Freiland, in Kanalschächten, in Betrieben und Mehrfamilienhäusern
  • Insektizide als Gel, Stäube, Sprüh- und Vernebelungsverfahren einsetzen, die nicht für Privatpersonen zugelassen sind
  • Wärmebehandlungen, Begasungen (mit Zusatzerlaubnis) und Verfahren mit Wachstumsregulatoren durchführen
  • Wespennester bei vernünftigem Grund bekämpfen, Hornissen und andere geschützte Arten mit Genehmigung umsiedeln
  • Monitoring, Dokumentation und Beratung, die vor Lebensmittelaufsicht und Auditoren Bestand haben
  • Bauliche Abwehr montieren: Netze, Spikes, Gitter, Abdichtungen

Was auch der Fachbetrieb nicht darf

  • Marder, Waschbären oder andere jagdbare Tiere fangen oder töten. Das ist Jagdausübung und ohne Jagdschein und Genehmigung Jagdwilderei.
  • Geschützte Arten bekämpfen oder ihre Nester entfernen, ohne dass die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilt hat. Das betrifft Hornissen, Hummeln, Wildbienen, Waldameisen, Fledermäuse, Siebenschläfer, Mauersegler und viele Vogelarten.
  • Rodentizide ohne Befallsnachweis oder als Dauerbeköderung auslegen.
  • Stadttauben töten oder vergiften.
  • Klebefallen gegen Wirbeltiere einsetzen.
  • Mittel anwenden, die nicht für den jeweiligen Zweck zugelassen sind, oder Dosierungen und Anwendungsbereiche der Zulassung überschreiten.

Wenn ein Anbieter Ihnen etwas davon anbietet, ist das ein sicheres Zeichen, dass er entweder die Regeln nicht kennt oder sie bewusst ignoriert.

Woran Sie einen Fachbetrieb erkennen

  1. Impressum mit Firma, Rechtsform, Anschrift, Handelsregister und Geschäftsführung. Bei uns: Knipp, Neumann & Co. GmbH, Hohlstraße 5, 44894 Bochum, Zweigstelle Grugaplatz 2, 45131 Essen.
  2. Sachkundenachweise, die auf Nachfrage vorgelegt werden.
  3. Befallsermittlung vor der Bekämpfung, keine Behandlung “auf Verdacht”.
  4. Festpreis je Termin, vorab genannt, schriftliches Angebot bei größeren Maßnahmen, Rechnung statt Barzahlung an der Tür. Mehr im Ratgeber Was kostet ein Kammerjäger?.
  5. Dokumentation jeder Maßnahme mit Mitteln, Mengen, Lageplan und Empfehlungen.
  6. Ehrlichkeit, auch wenn sie den Auftrag kostet: Wer Ihnen sagt, dass das Wespennest am Dachrand harmlos ist und im September von selbst abstirbt, hat Ihr Interesse im Blick.

Wir arbeiten seit über 120 Jahren in Bochum, Essen und im ganzen Ruhrgebiet nach diesen Grundsätzen, mit IHK-geprüften Technikern und allen genannten Sachkundenachweisen. Fragen dazu beantworten wir am Telefon kostenlos. Alle Leistungen finden Sie unter Schädlingsbekämpfung, alle Städte unter Einsatzgebiete.

Rechtslage auf einen Blick

  • § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz: Wer berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere tötet, muss gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen. Für die Schädlingsbekämpfung kann die Behörde die Sachkunde nach einer Prüfung anerkennen.
  • Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Chemikalien-Biozidrechtsverordnung: Produkte für geschulte berufsmäßige Verwender dürfen nur mit Sachkunde erworben und angewendet werden. Für die Abgabe von Bioziden gelten Sachkunde- und Beratungspflichten.
  • Gefahrstoffverordnung mit TRGS 523: Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen erfordert Sachkunde, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Dokumentation. Begasungen, etwa mit Phosphorwasserstoff, brauchen zusätzlich eine behördliche Erlaubnis und einen Befähigungsschein (TRGS 512).
  • Infektionsschutzgesetz § 17 und § 18: Behördlich angeordnete Bekämpfungen von Gesundheitsschädlingen dürfen nur mit amtlich anerkannten Mitteln und Verfahren durchgeführt werden.
  • DIN 10523: Regeln für die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich, Grundlage für HACCP-konforme Dokumentation.

Keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Genehmigungen ist die zuständige Behörde Ihrer Stadt der richtige Ansprechpartner, wir helfen bei der Einordnung.

Häufige Fragen

Was bedeutet IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer?

Die Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer dauert drei Jahre und endet mit der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Daneben gibt es die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer für Quereinsteiger mit Berufspraxis. Beide Abschlüsse belegen Kenntnisse in Biologie, Wirkstoffkunde, Arbeitsschutz, Tierschutz und Recht.

Darf jeder einen Schädlingsbekämpfungsbetrieb gründen?

Die Gewerbeanmeldung ist frei, aber ohne die Sachkundenachweise darf der Betrieb weder Wirbeltiere töten noch die wirksamen Biozidprodukte kaufen und anwenden. Wer das trotzdem tut, verstößt gegen Tierschutz- und Chemikalienrecht. Fragen Sie nach der Sachkunde, ein Fachbetrieb legt sie gern vor.

Darf der Schädlingsbekämpfer in meinem Betrieb Gift auslegen, während gearbeitet wird?

Rodentizide in verschlossenen Köderstationen ja, sie sind so ausgelegt, dass Personen und Lebensmittel nicht in Kontakt kommen. Vernebelungen, Sprühbehandlungen und Begasungen erfordern geräumte Bereiche und Wiederbetretungsfristen, die wir vorher mit Ihnen planen.

Warum stellen Sie so viele Fragen, bevor Sie kommen?

Weil die Zulassungen und das Tierschutzgesetz verlangen, dass wir nur bei nachgewiesenem Befall und mit dem mildesten wirksamen Mittel arbeiten. Oft können wir am Telefon klären, dass eine Bekämpfung gar nicht nötig ist, etwa bei Waldschaben oder einem Wespennest, das bald abstirbt. Das spart Ihnen Geld und uns einen unnötigen Termin.