Das Wichtigste in Kürze
- Der Steinmarder ist jagdbares Wild. Fangen und Töten dürfen nur Jagdausübungsberechtigte, in Wohngebieten nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde. Für alle anderen ist es Jagdwilderei.
- Erlaubt und wirksam sind Vergrämung und das Verschließen aller Einstiege. Das ist unsere Arbeit als Fachbetrieb.
- Zwischen März und Juli können Jungtiere im Dachboden liegen. Einstiege dürfen erst verschlossen werden, wenn sicher kein Tier mehr drin ist.
- Marderschäden an Dämmung und Dach werden schnell teuer. Je früher gehandelt wird, desto günstiger die Sanierung.
Der Steinmarder ist kein Schädling im rechtlichen Sinn
Bei uns melden sich jeden Herbst und Frühjahr Hausbesitzer aus Bochum, Essen, Dortmund und dem ganzen Ruhrgebiet, die nachts Poltern auf dem Dachboden hören. Meist ist es der Steinmarder (Martes foina), ein katzengroßer, nachtaktiver Kulturfolger, der in Städten hervorragend zurechtkommt. Er nutzt Dachböden als Tagesversteck und Wochenstube, markiert mit Kot und Urin, zerwühlt Dämmung und beißt Kabel und Dämmmatten an.
Rechtlich ist der Steinmarder aber kein Schädling, sondern jagdbares Wild. Das ändert alles, was erlaubt ist.
Was verboten ist
- Fangen mit Lebendfallen durch Privatpersonen oder Schädlingsbekämpfer ohne Jagdberechtigung: Jagdwilderei nach § 292 StGB, dazu Verstöße gegen das Jagdrecht des Landes.
- Töten mit Fallen, Gift oder anderen Mitteln: ebenfalls Jagdwilderei. Vergiften ist zusätzlich eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz.
- Einsperren durch vorschnelles Verschließen des Einstiegs, wenn noch ein Tier oder Jungtiere im Dachboden sind: Tierschutzverstoß, weil die Tiere verhungern oder verdursten.
- Fangen und Aussetzen an anderer Stelle: auch das ist eine Jagdhandlung und ohne Berechtigung nicht erlaubt.
In Wohngebieten ruht die Jagd ohnehin. Selbst ein Jäger darf im Dachboden nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde und innerhalb der Jagdzeit vom 16. Oktober bis 28. Februar tätig werden. In der Praxis ist das der Ausnahmefall und selten sinnvoll: Wird ein Marder entfernt, übernimmt der nächste das freie Revier innerhalb weniger Wochen.
Was erlaubt ist und funktioniert
Die einzige dauerhafte Lösung ist, dem Marder das Gebäude unattraktiv und unzugänglich zu machen. Genau das machen wir:
- Einstiege finden. Marder klettern an Fallrohren, Kletterpflanzen, Bäumen und rauem Putz. Sie brauchen Öffnungen von 5 bis 6 Zentimetern: Traufkästen, Ortgänge, defekte Lüfterziegel, Firstziegel, Anschlüsse an Gauben und Kamine, Lücken unter Blechabdeckungen. Wir prüfen das Dach von außen und den Dachboden von innen, oft mit Mehl- oder Sandstreifen, um die Laufwege sichtbar zu machen.
- Vergrämen. Bevor verschlossen wird, muss das Tier raus: Geruchsstoffe, die Marder meiden, Licht, Lärm, Präsenz auf dem Dachboden. Marder haben mehrere Verstecke und wechseln, wenn eines unangenehm wird.
- Leer prüfen. Erst wenn über mehrere Nächte keine Aktivität mehr nachweisbar ist, wird verschlossen. Bei Verdacht auf Jungtiere warten wir, bis sie das Nest verlassen haben.
- Verschließen. Mit Lochblech, Gitter, Manschetten an Fallrohren und Kletterschutz an Regenrohren und Bäumen. Das Material muss bissfest sein, Kunststoffgitter und Bauschaum halten keinen Marder auf.
- Kontrolle. Nach einigen Wochen prüfen wir, ob neue Einstiege entstanden sind.
Jeder Termin hat bei uns einen vorab genannten Festpreis, abgerechnet per Rechnung. Bei größeren Dachreparaturen arbeiten wir mit Dachdeckern zusammen. Mehr auf der Seite zur Marderabwehr.
Jungtiere: März bis Juli besonders aufpassen
Steinmarder werfen im März und April, die Jungen bleiben bis in den Sommer in der Wochenstube. Ein Dachboden, auf dem es in dieser Zeit fiept und trappelt, beherbergt oft eine Fähe mit Jungen. Wird jetzt der Einstieg verschlossen, während die Mutter draußen ist, verhungern die Jungen. Das ist ein Straftatbestand nach dem Tierschutzgesetz und verursacht nebenbei wochenlangen Verwesungsgeruch.
Unsere Regel: In der Wurfzeit erst vergrämen, dann warten, bis die Familie abgezogen ist, und danach verschließen. Wer sich nicht sicher ist, ruft an, wir schätzen die Lage am Telefon kostenlos ein.
Welche Schäden Marder anrichten
- Dämmung: zertretene, verkotete und nach Urin riechende Mineralwolle, im Extremfall komplett zu erneuern
- Dach: verschobene Ziegel, zerbissene Unterspannbahn, dadurch Feuchteschäden
- Kabel und Leitungen: angefressene Stromkabel, Netzwerkkabel, Solarleitungen, Brandgefahr
- Hygiene: Kotplätze mit Fruchtresten, Nagerreste, Fliegen, Speckkäfer, Geruch, der bis in die Wohnräume zieht
Nach der Vergrämung bieten wir die Reinigung und Geruchsneutralisierung der befallenen Bereiche an, ebenso die Desinfektion von Kotplätzen.
Marder, Waschbär oder Siebenschläfer?
Nicht jedes Geräusch im Dach ist ein Marder. Waschbären sind im Ruhrgebiet inzwischen häufig, deutlich schwerer, schwerer zu vergrämen, ebenfalls jagdbar und zusätzlich als invasive Art gelistet. Siebenschläfer und Gartenschläfer sind besonders geschützt, rascheln leiser und dürfen nur vergrämt werden. Tauben und Dohlen in Traufen klingen tagsüber. Wir bestimmen die Art anhand von Kot, Spuren und Geräuschmuster, bevor wir Maßnahmen empfehlen.
Für Fragen sind wir in Bochum, Essen, Dortmund, Hagen und in ganz NRW erreichbar, alle Städte unter Einsatzgebiete.
Rechtslage auf einen Blick
- •§ 2 Bundesjagdgesetz: Der Steinmarder gehört zum Haarwild und unterliegt dem Jagdrecht. Jagdzeit in Nordrhein-Westfalen: 16. Oktober bis 28. Februar. Außerhalb der Jagdzeit gilt Schonzeit.
- •§ 6 Bundesjagdgesetz: In befriedeten Bezirken, also Gebäuden, Hofräumen und Hausgärten, ruht die Jagd. Eine beschränkte Jagdausübung kann nur die Untere Jagdbehörde gestatten, und zwar Personen mit gültigem Jagdschein.
- •§ 292 Strafgesetzbuch: Wer ohne Jagdrecht Wild fängt oder tötet, begeht Jagdwilderei. Das gilt auch für Privatpersonen mit Lebendfallen und für Schädlingsbekämpfer ohne Jagdberechtigung.
- •Tierschutzgesetz §§ 1 und 17: Marder, auch Jungtiere, dürfen nicht eingesperrt oder verhungern gelassen werden. Einstiege daher nur verschließen, wenn das Gebäude nachweislich marderfrei ist.
- •Vergrämung (Geruch, Licht, Geräusche, Ultraschall) und bauliche Abwehr sind keine Jagdhandlungen und jederzeit erlaubt.
Keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Genehmigungen ist die zuständige Behörde Ihrer Stadt der richtige Ansprechpartner, wir helfen bei der Einordnung.
Häufige Fragen
Darf der Kammerjäger den Marder fangen?
Nein, nicht ohne Jagdberechtigung und behördliche Genehmigung. Wir vergrämen, finden die Einstiege, verschließen sie fachgerecht und sichern das Dach dauerhaft. Wer Ihnen anbietet, den Marder zu fangen oder zu töten, verstößt in aller Regel gegen Jagd- und Tierschutzrecht.
Woran erkenne ich, dass es ein Marder ist?
Poltern und Trappeln auf dem Dachboden vor allem nachts und in der Dämmerung, ein stechender Geruch nach Urin und Kot, Kotplätze mit Fruchtkernen und Haaren, zerwühlte Dämmung, angefressene Kabel. Waschbären sind schwerer, lauter und hinterlassen größere Kotplätze, Siebenschläfer sind deutlich leiser.
Hilft Ultraschall gegen Marder?
Kurzfristig manchmal, dauerhaft selten. Marder gewöhnen sich an gleichbleibende Reize. Vergrämung wirkt nur in Kombination mit dem Verschließen aller Einstiege, sonst kommt das Tier oder der Nachfolger zurück.
Was ist mit Mardern im Auto?
Motorräume sind Reviermarkierungen, ein zweiter Marder zerbeißt die Markierungen des ersten. Helfen kann eine Motorwäsche, Wechsel des Stellplatzes, Kabelschutzschläuche und ein Ultraschall- oder Hochspannungsgerät für den Motorraum. Das ist keine Aufgabe für den Schädlingsbekämpfer, sondern für die Werkstatt.