Was kostet ein Kammerjäger? Preise, Festpreis, Abzocke

Kammerjäger-Kosten hängen von Schädling, Befall und Objekt ab. Was einen seriösen Festpreis ausmacht, warum Barzahlung ein Warnsignal ist, wie Sie Kosten absetzen.

Ratgeber der Knipp, Neumann & Co. GmbH · 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Seriöse Betriebe nennen Ihnen nach dem Telefonat einen Festpreis für den Termin. Wie viele Termine nötig sind, hängt vom Befall ab und lässt sich vorher nur einschätzen, nicht garantieren.
  • Barzahlung an der Haustür, versteckte Zuschläge, Fantasieadressen und Preise erst vor Ort sind die typischen Merkmale von Abzocke.
  • Schädlingsbekämpfung im Privathaushalt ist steuerlich begünstigt: 20 Prozent der Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer, aber nur mit Rechnung und Überweisung.
  • In Mietwohnungen zahlt in der Regel der Vermieter, außer der Mieter hat den Befall verschuldet.

Wovon der Preis abhängt

Die Kosten für einen Schädlingsbekämpfer setzen sich aus wenigen Faktoren zusammen. Wer sie kennt, kann Angebote einordnen:

  • Schädlingsart. Ein Wespennest ist meist mit einem Termin erledigt. Ratten, Mäuse oder Schaben brauchen mehrere Termine, weil Köder Zeit brauchen und Nachkontrollen vorgeschrieben sind.
  • Befallsstärke. Ein früh entdeckter Befall ist günstiger als einer, der sich über Monate ausgebreitet hat.
  • Objekt. Größe, Zugänglichkeit, Anzahl der Wohnungen, Höhe (Leiter oder Hubsteiger), bauliche Besonderheiten.
  • Verfahren. Köder, Fallen, Gel, Wärmebehandlung, Vernebelung, bauliche Abwehr wie Netze oder Spikes unterscheiden sich im Material- und Zeitaufwand.
  • Dokumentation. Gewerbebetriebe brauchen Nachweise für Lebensmittelaufsicht oder Zertifizierung, das ist ein eigener Aufwand.
  • Anfahrt. Bei uns im Festpreis enthalten.

Was den Preis nicht bestimmen sollte: Ihre Not. Genau darauf zielen unseriöse Anbieter.

Wie ein seriöses Angebot aussieht

So läuft es bei uns und bei jedem anderen Fachbetrieb, dem Sie vertrauen können:

  1. Kostenlose Erstberatung am Telefon. Wir fragen nach Schädling, Anzeichen, Objekt und Dauer. Oft können wir schon sagen, ob Sie überhaupt einen Termin brauchen.
  2. Festpreis für den Termin, vorab. Sie wissen vor dem Einsatz, was er kostet. Bei größeren Maßnahmen bekommen Sie ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe prüfen.
  3. Ehrliche Einschätzung zur Anzahl der Termine. Wir sagen Ihnen, womit bei Ihrem Befall zu rechnen ist. Garantieren lässt sich das nicht, weil es auch davon abhängt, ob Sie Ursachen wie offene Zugänge oder Futterquellen beseitigen.
  4. Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und Arbeitskosten. Sie überweisen. Barzahlung vor Ort nehmen wir nicht an.
  5. Dokumentation. Was gemacht wurde, welche Mittel eingesetzt wurden, was Sie noch tun sollten.

Diese Praxis beschreiben wir auf jeder unserer Seiten, zum Beispiel für die Rattenbekämpfung oder die Wespenbekämpfung.

Warnsignale für Abzocke

Die Branche hat ein Problem mit Anbietern, die über Anzeigen und Verzeichnisse lokale Präsenz vortäuschen und Kunden in Notlagen abkassieren. Verbraucherzentralen warnen regelmäßig. Typische Muster:

  • Kein Preis am Telefon. “Das sehen wir vor Ort.” Vor Ort steht dann eine Summe im Raum, die Sie unter Druck akzeptieren sollen.
  • Barzahlung sofort. Häufig mit dem Hinweis, das Kartengerät sei defekt. Bargeld hinterlässt keine Spur, und der Steuerabzug entfällt.
  • Versteckte Zuschläge. Aufschläge für Wochenende, Nacht oder “Sofortanfahrt”, die vorher nicht genannt wurden.
  • Keine überprüfbare Adresse. Auf der Website steht eine Stadt, aber keine Straße, kein Impressum mit Geschäftsführer, keine Handelsregisternummer. Oft sind es Callcenter, die Aufträge an wechselnde Subunternehmer vergeben.
  • Ein Preis für alles, extrem hoch oder extrem niedrig. Der eine kalkuliert Ihre Angst ein, der andere holt den Rest über Zusatzleistungen vor Ort.
  • Angst als Verkaufsargument. “Das ist gefährlich, das müssen wir sofort machen.” Bei den allermeisten Schädlingen ist ein Tag Bedenkzeit kein Problem.
  • Kein Widerrufsrecht erwähnt. Wer Sie am Telefon oder an der Tür zum Vertrag drängt, muss über das 14-tägige Widerrufsrecht belehren.

Prüfen Sie vor dem Anruf das Impressum: Firmenname, Rechtsform, Straße, Handelsregister, Geschäftsführer. Bei uns finden Sie das im Impressum: Knipp, Neumann & Co. GmbH, Hohlstraße 5, 44894 Bochum, mit Zweigstelle in Essen.

Steuer: 20 Prozent der Arbeitskosten zurück

Schädlingsbekämpfung in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus ist nach § 35a EStG steuerlich begünstigt. Das Bundesfinanzministerium führt sie ausdrücklich in seiner Liste begünstigter Leistungen. Sie können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, nicht der Materialkosten, direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Die klassische Bekämpfung mit Ködern, Fallen und Nachkontrollen zählt als haushaltsnahe Dienstleistung mit bis zu 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr. Fest montierte Systeme wie Taubenabwehr oder Marderabwehr am Dach gelten als Handwerkerleistung mit bis zu 1.200 Euro im Jahr. Die Einordnung im Einzelfall trifft Ihr Finanzamt oder Steuerberater, unsere Rechnung liefert dafür die getrennten Positionen.

Zwei Bedingungen:

  • Sie haben eine Rechnung, in der Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Unsere Rechnungen sind so aufgebaut.
  • Sie haben überwiesen. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Das ist ein weiterer Grund, warum wir grundsätzlich per Rechnung abrechnen. Auch Mieter können den Abzug nutzen, wenn sie die Leistung selbst bezahlt haben oder die Kosten in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen sind.

Wer zahlt in der Mietwohnung?

Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache. Der Vermieter muss ihn beseitigen und trägt die Kosten, außer der Mieter hat den Befall verschuldet, etwa durch Vermüllung oder das Einschleppen mit Gebrauchtmöbeln. Der Nachweis ist in der Praxis schwierig, weshalb meist der Vermieter zahlt. Regelmäßige Vorsorgemaßnahmen wie Monitoring sind dagegen Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können. Details im Ratgeber Schädlinge in der Mietwohnung.

Gewerbe: Wartungsvertrag statt Einzeltermine

Für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe, Hausverwaltungen und Industrie ist eine laufende Betreuung günstiger und rechtssicherer als Einzelaufträge im Befallsfall. Wartungsverträge mit festen Kontrollintervallen, Monitoring und Dokumentation haben einen garantierten Festpreis für die Vertragslaufzeit. Mehr dazu unter Schädlingsmonitoring und Präventionskonzepte.

Sie erreichen uns kostenlos zur Erstberatung, ob Sie in Bochum, Essen, Dortmund, Düsseldorf oder sonst in NRW sind.

Rechtslage auf einen Blick

  • § 35a Einkommensteuergesetz: Schädlingsbekämpfung steht in der Liste begünstigter Leistungen des Bundesfinanzministeriums. Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, nicht der Materialkosten. Als haushaltsnahe Dienstleistung (Abs. 2, etwa Köder auslegen, Nachkontrollen) bis 4.000 Euro im Jahr, als Handwerkerleistung (Abs. 3, etwa fest montierte Tauben- oder Marderabwehr) bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung nach Abs. 5: Rechnung und Zahlung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung schließt den Abzug aus.
  • Preisangabenverordnung: Gegenüber Verbrauchern sind Preise inklusive Mehrwertsteuer anzugeben. Ein Angebot mit Nettopreisen an Privatkunden ist unzulässig.
  • § 312g BGB: Bei Verträgen, die an der Haustür oder telefonisch geschlossen werden, haben Verbraucher 14 Tage Widerrufsrecht, sofern der Betrieb nicht ordnungsgemäß belehrt und die Leistung nicht auf ausdrücklichen Wunsch sofort erbracht wurde.
  • § 535 und § 536c BGB: Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache. Der Vermieter trägt die Kosten der Beseitigung, es sei denn, der Mieter hat den Befall zu vertreten.

Keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Genehmigungen ist die zuständige Behörde Ihrer Stadt der richtige Ansprechpartner, wir helfen bei der Einordnung.

Häufige Fragen

Warum nennen Sie keine Preisliste im Internet?

Weil der Aufwand je Fall zu unterschiedlich ist. Ein Wespennest am Dachüberstand und ein Nest im Rollladenkasten im dritten Stock sind zwei verschiedene Arbeiten. Wir nennen Ihnen den Preis für Ihren konkreten Termin am Telefon, vorab und verbindlich. Die Erstberatung kostet nichts.

Ist der Festpreis für die ganze Bekämpfung?

Nein, für den jeweiligen Termin. Bei Nagern oder Schaben sind Nachkontrollen nötig, und wie viele, hängt vom Befall und von der Beseitigung der Ursachen ab. Jeder weitere Termin hat wieder einen festen Preis, den Sie vorab erfahren. Anbieter, die einen Gesamtpreis für alle Termine garantieren, kalkulieren entweder mit großem Aufschlag oder sparen an den Nachkontrollen.

Zahlt die Versicherung?

Die Hausratversicherung in der Regel nicht, die Wohngebäudeversicherung nur für Folgeschäden, wenn das im Vertrag steht, zum Beispiel Marderschäden am Dach. Manche Rechtsschutz- und Haftpflichttarife decken Streitfälle mit Vermietern ab. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wir stellen die Dokumentation aus.

Kann ich die Kosten als Mieter absetzen?

Ja, wenn Sie die Rechnung selbst bezahlt haben oder der Vermieter die Kosten über die Betriebskostenabrechnung ausgewiesen hat. Auch dann gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten, unbar bezahlt.