Pharaoameisenbekämpfung
Ihr Spezialist für professionelle Pharaoameisenbekämpfung im Ruhrgebiet & Rheinland – nur durch Fachbetriebe, langfristig und sicher
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Pharaoameisen (Monomorium pharaonis) erkennen
Gefährlichste Ameisenart Europas!
Pharaoameisen übertragen zahlreiche Krankheitserreger und sind besonders in Krankenhäusern extrem gefährlich. Bei Verdacht sofort Fachbetrieb kontaktieren!
Aussehen & Größe
- Nur 2 mm klein (Arbeiterinnen)
- Bernsteingelb bis transparent
- Dunkle Hinterleibspitze
- Zwei Knoten am Stiel
Bevorzugte Orte
- Krankenhäuser (höchste Gefahr)
- Großküchen und Bäckereien
- Heizungsräume (über 26°C)
- Elektronische Geräte
Unterscheidung zu anderen Ameisen
Pharaoameisen sind die kleinsten Ameisen überhaupt und haben eine charakteristische bernsteingelbe Farbe mit dunkler Hinterleibspitze. Anders als einheimische Arten sind sie ganzjährig aktiv und können nur in beheizten Räumen überleben.
Extreme Gesundheitsrisiken
Krankenhausgefahr Nr. 1
Pharaoameisen sind in Krankenhäusern besonders gefährlich, da sie von Blut, Eiter und Wundsekreten angelockt werden und unter Verbände kriechen. Sie gefährden insbesondere:
- • Frisch operierte Patienten
- • Frühgeborene und Säuglinge
- • Immungeschwächte Patienten
Übertragene Krankheitserreger
- Salmonellen
- Streptokokken
- Staphylokokken
- Klebsiella pneumoniae
Mögliche Krankheitsbilder
- Lebensmittelvergiftungen
- Wundinfektionen
- Lungenentzündungen
- Meningitis
Professionelle Bekämpfung - Nur durch Fachbetriebe
Hausmittel sind wirkungslos!
Herkömmliche Sprays und Hausmittel verschlimmern den Befall oft, da die Kolonien sich teilen. Nur professionelle Gel-Köder erreichen alle Königinnen.
Warum Sprays versagen
- Nur repellierende Wirkung
- Kolonien weichen aus
- Koloniespaltung verstärkt Befall
- Königinnen bleiben unerreichbar
Professionelle Gel-Köder
- Spezielle Lockstoffe
- Langsam wirkende Gifte
- Erreichen alle Königinnen
- Über 2.000 Köderstellen
Behandlungsdauer
Rechtliche Grundlagen
Bekämpfungspflicht!
Aufgrund der extremen Gesundheitsgefahr besteht eine Bekämpfungspflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Behörden können die Bekämpfung anordnen.
Gesetzliche Bestimmungen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- § 13 Bundesseuchengesetz
- Biozid-Verordnung
Fachbetrieb erforderlich
- Nur zugelassene Schädlingsbekämpfer
- Sachkundenachweis erforderlich
- Dokumentationspflicht
Vorbeugung und Früherkennung
Kein Zeichen mangelnder Hygiene!
Pharaoameisen werden eingeschleppt und sind kein Indiz für schlechte Hygiene. Auch sauberste Einrichtungen können betroffen sein.
Einschleppung verhindern
- Kontrolle von Elektronikgeräten
- Inspektion von Warenlieferungen
- Vorsicht bei Gebrauchtgegenständen
Befallszeichen
- Sehr kleine bernsteingelbe Ameisen
- Ameisenstraßen in warmen Bereichen
- Befall in elektronischen Geräten
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Schnellkontakt
Pharaoameisen sind Notfälle - rufen Sie sofort an!